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| Bekanntmachung des Oberbürgermeisters Leiling, Stadtarchiv Speyer, 237-2, Nr. 96 |
Speyer am Kriegsende 1945: Anhand einer im Stadtarchiv Speyer vorliegenden Quelle wird ab sofort ein Einblick in die Zeit unmittelbar nach Ende des 2. Weltkriegs in Speyer gegeben: Bericht (März 1945 bis Mitte 1946) von Dr. Richard Mandler (Stadtarchiv Speyer, Bestand 191-2, Nr. 303). Es bloggen für das Stadtarchiv: Ellen Grünenwald/Kim Harmel (03-04, 2014); Michaela Hayer (05-08, 2014); Doreen Kelimes/Christian Hellmann (09-12, 2014); Doreen Kelimes (ab Januar 2015).
Donnerstag, 4. Dezember 2014
5. Dezember 1945: Änderung der Ausgehzeiten und Sperrzeiten
Am 5. Dezember 1945 ordnete der Oberbürgermeister Leiling an, dass die Schließung der öffentlichen Veranstaltungen aufgehoben wird. Außerdem verlängert sich die Ausgehzeit ab dem 6. Dezember auf 24.00 Uhr und die Sperrzeit endet morgens um 6 Uhr.
Mittwoch, 3. Dezember 2014
4.Dezember 1945: "Sprengungen - Destruction d'explosifs!"
Der Oberbürgermeister Leiling teilt im Auftrag der Militärregierung am 4. Dezember 1945 mit, dass am 6. Dezember 1945 im Bereich der Iggelheimer Straße in Speyer eine Sprengung vormittags von 9-12 Uhr und nachmittags von 15-17 Uhr stattfindet, wobei jeglicher Verkehr in diesem Bereich strengsten verboten ist.
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| Bekanntmachung des Oberbürgermeisters, Stadtarchiv Speyer, 237-2, Nr. 95 |
Montag, 1. Dezember 2014
2./5. Dezember 1945: Strafmaßnahmen und "Kitsch" in den Schaufenstern
Am 2. Dezember wurden alle Veranstaltungen abgesagt und die
Ausgehzeit um 20 Uhr beendet, eine Strafmassnahme, weil eine Telefonleitung
durchschnitten worden war. Sie wurde am 5. Dezember wieder aufgehoben und die
Ausgehzeit von 6 Uhr morgens bis 12 Uhr nachts festgesetzt, nachdem sich
herausgestellt hatte, dass zweifellos kein Sabotageakt vorlag.
Eine Inflation an Kunst, Kunstgewerbe und besonders an
Kitsch machte sich in den Schaufenstern breit. Wer über eine noch so kleine
Begabung verfügte, versuchte sich und das Publikum kaufte wahllos, weil sonst
keine Gelegenheit zum Geldausgeben war. Auch die Unterhaltungsindustrie
florierte wie noch nie. Die Veranstaltungen häuften sich beängstigend – es war
unverkennbar, das Volk suchte sich abzulenken, zu zerstreuen, ja zu betäuben.
Sonntag, 30. November 2014
30.November 1945: Bekanntmachung des Militärgerichtes
Am 30. November 1945 veröffentlichte das Militärgericht Speyer eine Mitteilung, dass an diesem Tag keine Strafverhandlungen in Speyer abgehalten werden.
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| Bekanntmachung des Militärgerichts, Stadtarchiv Speyer, 237-2, Nr. 94. |
Donnerstag, 27. November 2014
28. November 1945: "Warnung" an die Jugend
Zum Umgang mit der erst wenig zurück liegenden Vergangenheit (3. Reich):
Am 28. November forderte Oberbürgermeister Leiling dazu auf, jegliche nationalsozialistischen Symbole in Form von Schmierereien an öffentlichen Gebäuden zu unterlassen bzw. diese zu unterbinden. Zuvor waren an öffentlichen Orten Hakenkreuze angemalt worden - das Plakat spricht von "Kindereien", die aber "schwerste Folgen" nach sich ziehen können.
Am 28. November forderte Oberbürgermeister Leiling dazu auf, jegliche nationalsozialistischen Symbole in Form von Schmierereien an öffentlichen Gebäuden zu unterlassen bzw. diese zu unterbinden. Zuvor waren an öffentlichen Orten Hakenkreuze angemalt worden - das Plakat spricht von "Kindereien", die aber "schwerste Folgen" nach sich ziehen können.
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| Ankündigung des Oberbürgermeisters Leiling, Stadtarchiv Speyer, 237-2, Nr. 93. |
Sonntag, 23. November 2014
23.November 1945: Veröffentlichung eines Sitzungsprotokolls des Militärgerichts Speyer
Eine Quelle aus dem Stadtarchiv: Am 23. November 1945 veröffentlichte das Militärgericht das Sitzungsprotokoll der Verhandlung vom 23. November mit den jeweiligen Urteilen. Hier zu sehen ist der entsprechende Anschlag der Urteile.
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| Veröffentlichung des Militärgerichts, Stadtarchiv Speyer, 237-2, Nr. 92. |
23. November 1945: Aufforderung des Oberbürgermeisters zur Abgabe der Erfassungsbögen von Fahrzeugen
In der Woche vor dem 23. November 1945 forderte der Oberbürgermeister Leiling die Speyrer dazu auf, bis zum 23. November ihre Erfassungsbögen für Fahrzeuge bei der Straßenverkehrsstelle abzugeben, andernfalls verlieren Sie die Besitzerlaubnis.
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| Aufforderung des Oberbürgermeisters, Stadtarchiv Speyer, 237-2, Nr. 91. |
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